Terms & Conditions

Dennis Adamczyk – Design & Entwicklung
Siegfriedstr. 20
47226 Duisburg

Steuernummer: 134/5000/5405

E-Mail: dennis.adamczyk (at) hotmail.com

Telefon: 0176 43811166

Stand: Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dennis Adamczyk – Design & Entwicklung (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich Design und Entwicklung digitaler Produkte.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers in Textform durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann durch Bestätigung in Textform, Überweisung der Anzahlung oder durch konkludentes Verhalten (z.B. Bereitstellung erforderlicher Unterlagen) erfolgen.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen (z.B. im Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Art der Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Design und Entwicklung digitaler Produkte sowie angrenzende Dienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die Spezifikationen, Liefertermine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Auftragsbestätigung.

(3) Bei Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Auftragnehmer die Herstellung eines Werkes mit vereinbarter Beschaffenheit. Bei Dienstverträgen (§§ 611 ff. BGB) schuldet der Auftragnehmer die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

§ 3 Selbstständigkeit und Durchführung

(1) Der Auftragnehmer ist selbstständiger Unternehmer und führt die erteilten Aufträge in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers aus.

(2) Der Auftragnehmer unterliegt keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch Vorgaben des Auftraggebers so weit zu beachten, als dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen.

(3) Durch den Vertrag wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.

(4) Der Auftragnehmer bestimmt den Tätigkeitsort nach freiem Ermessen und ist berechtigt, die Leistungen auch unter Zuhilfenahme von Erfüllungsgehilfen zu erbringen, soweit deren fachliche Qualifikation sichergestellt ist. Der Auftragnehmer haftet für seine Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Handeln.

(5) Dem Auftragnehmer steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden, sofern die Tätigkeit für andere Auftraggeber der Tätigkeit für den jeweiligen Auftraggeber nicht abträglich ist.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) sowie sonstige Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und deren Verwendung nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Abgabe und Entgegennahme aller erforderlichen Erklärungen berechtigt ist.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht rechtzeitige, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der durch verzögerte oder fehlerhafte Mitwirkung entsteht, kann gesondert berechnet werden.

§ 5 Termine und Fristen

(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Planungsgrößen.

(2) Termine und Fristen gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers gemäß § 4.

(3) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikations- oder Energieversorgungsnetzen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungsfrist angemessen.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um Festpreise.

(2) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG und weist daher keine Umsatzsteuer aus.

(3) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:

  • Bei Werkverträgen: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, 50% nach Abnahme
  • Bei Dienstverträgen: Nach Leistungserbringung gemäß Stundenaufwand oder monatlich im Voraus

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

(7) Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Designprozess und Korrekturrunden

(1) Bei Designleistungen (z.B. Webdesign, Screendesign, Logo-Design) ist der Auftraggeber berechtigt, im Rahmen des Designprozesses Änderungswünsche zu äußern.

(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind maximal zwei Korrekturrunden im vereinbarten Preis enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst die Zusammenfassung aller Änderungswünsche zu einem bestimmten Designstand und deren Umsetzung.

(3) Änderungswünsche sind in Textform zu übermitteln und sollten möglichst konkret formuliert werden.

(4) Weitere Korrekturrunden über die vereinbarte Anzahl hinaus sowie grundlegende Konzeptänderungen nach Freigabe eines Designstands können gesondert berechnet werden.

§ 8 Leistungsänderungen

(1) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistung verlangen (Change Request). Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgenommene Teilleistungen.

(2) Der Auftragnehmer wird die gewünschten Änderungen hinsichtlich Mehraufwand und zeitlicher Auswirkungen bewerten und einen Vorschlag zur Vertrags- bzw. Angebotsanpassung unterbreiten.

(3) Können sich die Parteien nicht auf eine Anpassung einigen, kann der Auftragnehmer den Änderungswunsch ablehnen.

(4) Jede Leistungsänderung ist vor Beginn der Ausführung in Textform festzuhalten. Die Vereinbarung hat mindestens die geänderte Vergütung und die geänderten Zeitabläufe zu enthalten.

§ 9 Abnahme bei Werkverträgen

(1) Bei Werkverträgen gilt das Werk als abnahmereif, sobald der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erbracht und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat. Dies wird dem Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.

(2) Der Auftraggeber hat das Werk nach Anzeige der Abnahmereife unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, auf Mängelfreiheit zu überprüfen.

(3) Stillschweigen des Auftraggebers über einen Zeitraum von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Abnahmereife gilt als Abnahme, sofern der Auftragnehmer auf diese Rechtsfolge bei der Mitteilung hingewiesen hat.

(4) Beanstandungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Abnahmeverweigerung ist nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel berechtigt.

(5) Nach Abnahme erklärt der Auftraggeber in Textform, dass das Werk abgenommen ist.

§ 10 Gewährleistung bei Werkverträgen

(1) Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB mit folgenden Maßgaben:

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Der Auftragnehmer ist berechtigt, zweimal nachzubessern.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu.

(5) Soweit Mängel auf unsachgemäße Behandlung, Änderungen oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, entfallen die Gewährleistungsansprüche.

(6) Keine Gewährleistung wird übernommen für:

  • Funktionsstörungen aufgrund von Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte
  • Inkompatibilitäten mit nicht vereinbarten Systemen oder Software-Versionen
  • Probleme aufgrund von mangelnder Wartung oder Updates durch den Auftraggeber
  • Normale Abnutzung oder Alterung von Technologien

§ 11 Hosting und technische Bereitstellung

(1) Soweit Hosting-Leistungen beauftragt sind, nimmt der Auftragnehmer eine Ersteinrichtung auf einem Hosting-Angebot seiner Wahl vor. Dies kann ein kostenloses oder kostenpflichtiges Hosting sein.

(2) Sofern keine fortlaufende Hosting-Leistung beauftragt wurde, nimmt der Auftragnehmer eine einmalige Ersteinrichtung auf einem Hosting-Angebot seiner Wahl vor und konfiguriert die Aufschaltung der vom Auftraggeber bereitgestellten Domain sowie automatische Deployments. Bei beauftragtem Hosting übernimmt der Auftragnehmer die fortlaufende Verwaltung und Betreuung des Hostings gemäß vereinbartem Leistungsumfang.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeitsdauer oder Service-Level-Garantie wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Überschreiten Seitenaufrufe, Speicherbedarf oder sonstige Nutzungsparameter die in der kostenlosen Version oder im vereinbarten Hosting-Paket enthaltenen Limits oder führt der Anbieter künftig Gebühren ein, kann auf ein kostenpflichtiges oder höherwertiges Hosting-Paket umgestellt werden. Die durch die Limit-Überschreitung oder Tarifänderung entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor einer kostenpflichtigen Umstellung informieren und bei Bedarf Unterstützung beim Umzug leisten.

(5) Weitergehende Wartungs-, Monitoring- oder Content-Pflegeleistungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und können separat beauftragt werden.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Zugangsdaten (z.B. Domain-Verwaltung, Hosting-Zugänge) bereitzustellen.

(7) Test- und Staging-Umgebungen dienen ausschließlich Entwicklungs- und Testzwecken und sind nicht Teil des produktiven Hostings. Sie unterliegen keinen Verfügbarkeitsgarantien und können nach Abschluss des Projekts ohne gesonderte Vorankündigung gelöscht werden.

§ 12 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke (insbesondere Designs, Code, Konzepte, Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht in den gegenwärtigen und zukünftigen Nutzungsarten.

(3) Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere:

  • Das Recht zur Verbreitung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung
  • Das Recht zur vollständigen oder teilweisen Bearbeitung
  • Das Recht zur Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte
  • Das Recht zur Einräumung einfacher Nutzungsrechte an Dritte

(4) Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

(5) Der Auftraggeber kann bei der Nutzung der erstellten Werke auf die Leistungen des Auftragnehmers in angemessener Form hinweisen (z.B. durch Verlinkung auf der Impressumsseite). Die konkrete Form der Nennung kann einvernehmlich festgelegt werden.

(6) Open-Source-Software und Drittkomponenten, die im Rahmen des Projekts eingesetzt werden, unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Urheber. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Lizenzpflichten informieren, sofern diese an eine Zahlung oder wesentliche Einschränkungen geknüpft sind. Im Übrigen obliegt die Prüfung der Lizenzbedingungen dem Auftraggeber.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren, soweit es sich nicht um lediglich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechende oder sonst offenkundige Tatsachen oder Umstände handelt.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn und soweit der Auftragnehmer gesetzlich oder durch rechtlich nicht mehr abwendbare gerichtliche oder behördliche Anordnung zur Offenlegung der jeweiligen Informationen verpflichtet ist.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise zur Vertraulichkeit.

(4) Sofern im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen werden.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Daten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

§ 14 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer übernommenen Garantie

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden durch Drittansprüche ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen. Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand der Wiederherstellung, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.

§ 15 Referenzen und Portfolionutzung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber und die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken in Präsentationen, auf seiner Website, in sozialen Medien und in sonstigen Marketing- und Portfoliomaterialien zu nennen und darzustellen.

(2) Dies umfasst insbesondere:

  • Die Verwendung des Firmennamens und Logos des Auftraggebers
  • Screenshots und Darstellungen der erstellten Werke
  • Beschreibung des Projekts und der Leistungen

(3) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung in Textform widersprechen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer die Referenz entfernen.

§ 16 Kündigung und vorzeitige Beendigung

(1) Werkverträge können nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit trotz Mahnung
  • Wiederholter oder schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Vertragspartei

(2) Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei vorzeitiger Beendigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweislich angefallener Aufwendungen.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 17 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle dem Auftraggeber überlassenen Arbeitsergebnisse (insbesondere Entwürfe, Dateien, Zugangsdaten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Endprodukten bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 18 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Wohnsitz des Auftragnehmers.

(5) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Wohnsitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.